Kinderschutz
Kinderschutzkonzept bei ArrivalAid
ArrivalAid setzt sich gezielt für den Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Flucht- und Migrationsgeschichte ein. Seit 2023 bieten wir Programme, die niederschwellige Bildungsangebote machen und dabei die besonderen Schutzbedürfnisse dieser Zielgruppe berücksichtigen. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention sowie das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), das Prävention und Intervention zum Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt fordert.
Unsere Maßnahmen fördern die Rechte von Kindern und Jugendlichen und schaffen sichere Räume für ihre Entwicklung. Professionell geschulte Ehrenamtliche sorgen dafür, dass Bildung, Teilhabe und Schutz Hand in Hand gehen.
Kinderschutzkonzept
ArrivalAid unterstützt seit Mai 2015 Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte bei ihrem Ankommen in Deutschland, von der BAMF-Anhörung über die Traumabewältigung bis hin zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche. Ergänzend gibt es ein ehrenamtliches Sprachmittler*innen-Programm, die Zeitung ArrivalNews in einfacher Sprache sowie spezielle Angebote für Geflüchtete mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Professionell geschulte Ehrenamtliche spielen eine zentrale Rolle und erhalten Unterstützung durch die ArrivalAid-Akademie, ein kostenloses Fortbildungsangebot. Seit 2023 gibt es Programme für Kinder und Jugendliche, die niederschwellige Bildungsangebote schaffen und die besonderen Schutzbedürfnisse dieser vulnerablen Gruppe berücksichtigen. Schutzmaßnahmen orientieren sich an der UN-Kinderrechtskonvention und dem Bundeskinderschutzgesetz, das die geistige, seelische und körperliche Entwicklung von Kindern durch Prävention und Intervention fördert.
2.1. Lese- und Schreibwerkstatt
Dieses Programm unterstützt Kinder mit Flucht- und Migrationsgeschichte (6–12 Jahre) in Stuttgart beim spielerischen Erwerb von Lese- und Schreibfähigkeiten. Es bietet eine kreative, druckfreie Umgebung, um Deutsch zu lernen, Selbstbewusstsein zu stärken und soziale Kontakte zu knüpfen. Aktivitäten umfassen Vorlesen, kreative Aufgaben und Bewegungsspiele. Ehrenamtliche, die in einem intensiven Prozess geschult und geprüft werden, leiten das Angebot. Verdachtsfälle werden gemäß Kinderschutzkonzept bearbeitet. Aktuell nehmen etwa 20 Kinder daran teil. Aufgrund einer Umverteilung der Unterkunftsbewohner*innen wird das Angebot im Februar 2025 evaluiert und neu gestartet.
2.2. DigitalAid
Ziel ist die Förderung digitaler Kompetenzen junger Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, um sprachliche und digitale Hürden zu überwinden. Seit September 2024 wird das Programm in einer Jugendwohngemeinschaft in Stuttgart angeboten, ab Oktober auch in einer Frauenberatungsstelle. Ehrenamtliche durchlaufen ein Auswahlverfahren mit Führungszeugnisprüfung und verpflichten sich zum Kinderschutz. Verdachtsfälle werden an die Hauptansprechperson gemeldet.
2.3. Anhörungs- und Klagebegleitung
Ehrenamtliche unterstützen Personen mit Flucht- und Migrationsgeschichte aller Altersgruppen bei Anhörungen und Asylverfahren durch Beratung und Vorbereitung. Kinder sind in der Regel an das Verfahren ihrer Eltern gebunden, unbegleitete Minderjährige jedoch explizit durch das Kinderschutzkonzept abgesichert. Ab November 2024 wird ein Verhaltenskodex verpflichtend eingeführt. Verdachtsfälle werden im Team bearbeitet.
Alle Programme betonen Kinderschutz, feste Ansprechpartner*innen und die Integrität der Ehrenamtlichen. Bisher traten keine Verdachtsfälle auf.
2.4 Andere Angebote
ArrivalAid bietet in vielen weiteren Programmen Unterstützung für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte, z.B. Jobs & Careers, AbilityAid, TranslAid, Integrationsbegleitung, Traumahilfe. Diese richten sich nicht primär an Kinder und Jugendliche, es kann aber im Umfeld der Beratungs- und Unterstützungsleistung sowohl durch Ehren- als auch Hauptamtliche zu Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, z.B. in Familienberatungsterminen oder wenn die primäre Zielgruppe Kinder mit zu Terminen bringt.
ArrivalAid hat umfassende präventive Maßnahmen entwickelt, um Kinder und Jugendliche vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt zu schützen. Diese betreffen insbesondere das Personalmanagement, die Organisationsleitlinien sowie den Umgang mit Verdachtsfällen.
3.1. Personalmanagement
Einhaltung des Schutzkonzepts: Hauptamtliche und Ehrenamtliche verpflichten sich, den Verhaltenskodex zu unterzeichnen und ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Schulungen: Regelmäßige Supervisionen und Fortbildungen, z. B. zu Rassismus oder Kinderschutz, fördern eine reflektierte Arbeit.
Datenschutz: Mitarbeitende dürfen keine privaten Geräte nutzen und sind verpflichtet, sensible Daten nach Ausscheiden zu löschen.
3.2. ArrivalAid-Leitlinien
Führungszeugnis und Vorstellungsgespräch: Alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und ein persönliches Kennenlerngespräch absolvieren.
Verhaltenskodex: Dieser wird ab November 2024 für alle verpflichtend und definiert klare Schutzstandards.
Offene Türen: Programme finden an öffentlichen Orten statt, niemals im privaten Umfeld.
3.3. Umgang mit Verdachtsfällen
Meldepflicht: Hinweise auf Gewalt müssen sofort der Projektleitung gemeldet werden. Die weitere Vorgehensweise wird mit Kinderschutzbeauftragten abgestimmt.
Ansprechpersonen: Feste Ansprechpartner*innen stehen für Fragen, Vorfälle und Probleme bereit.
3.4. Nach Abschluss der Programme
Alle personenbezogenen Daten werden gelöscht, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis zur weiteren Nutzung vorliegt.
Diese Maßnahmen gewährleisten ein sicheres Umfeld, das die besonderen Schutzbedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt.
Bei der Auswahl unserer Kooperationspartner legen wir großen Wert darauf, dass sie unsere Werte teilen und sich aktiv an der Umsetzung der Richtlinien dieses Schutzkonzeptes beteiligen. Nur Partner, die sich nachweislich für den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen, werden in unsere Zusammenarbeit einbezogen. So stellen wir sicher, dass unser Engagement für ein sicheres und wertschätzendes Umfeld in allen Bereichen konsequent umgesetzt wird. Zu unseren Kooperationspartnern zählen unter anderem Wohlfahrtsverbände, Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenzentren und ähnliche Institutionen und Organisationen, in denen wir unsere Programme anbieten. Sie sind ab November 2024 verpflichtet, entweder ein eigenes Schutzkonzept vorzulegen oder unseren Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Damit stellen sie sicher, dass unsere gemeinsamen Werte und Standards eingehalten werden. Um eine verlässliche Anlaufstelle für Schutzmaßnahmen im Verdachtsfall zu gewährleisten, müssen sie zudem eine Ansprechperson benennen.
Unsere Öffentlichkeits- und Medienarbeit orientiert sich an den Grundwerten des Schutzkonzeptes und stellt den Schutz der persönlichen Rechte von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den Vordergrund. Im Umgang mit Bildern, Informationen und sozialen Medien verpflichten wir uns zu größter Sorgfalt, um die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren.
5.1 Bilder
Für Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, holen wir vorab das schriftliche Einverständnis ein. Die abgebildeten Personen werden gefragt, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Bilder von Kindern und Jugendlichen werden in der Regel nicht veröffentlicht. Falls doch, wird das ausdrückliche Einverständnis sowohl des Kindes als auch der gesetzlichen Vertretung eingeholt. Bei der fotografischen Darstellung von Einzelpersonen ist darauf zu achten, welche Wirkung und Botschaft das Bild transportiert. Insbesondere soll die Person nicht abwertend oder negativ dargestellt werden.
5.2 Soziale Medien
Auch bei der Kommunikation in den sozialen Medien steht das Wohl der Klient*innen im Vordergrund. Wir verpflichten uns zu einem sensiblen Umgang mit Informationen, Bildern und Geschichten entsprechend den Leitlinien dieses Schutzkonzepts. Wir kommunizieren mit unseren Klient*innen nicht über Social-Media-Plattformen. Sollten dort Anfragen eingehen, werden diese umgehend an die dafür vorgesehenen Kanäle verwiesen.
6.1 Kinderschutzbeauftragte Person
Für jeden Standort gibt es Ansprechpersonen für Kinderschutzfragen. In Stuttgart ist Frau Vanessa Müller und in München Herr Markus Hildebrandt als Kinderschutzbeauftragte benannt. Sie sind erste Anlaufstellen bei Verdachtsfällen. Die Kinderschutzbeauftragten verfügen über umfassende Kenntnisse der ArrivalAid-Strukturen und bilden sich regelmäßig weiter. Sie sind unter der E-Mail-Adresse kinderschutz@arrivalaid.org erreichbar.
6.2 Niederschwellige Beschwerdemöglichkeit
Kinder und Jugendliche müssen sich gehört und ernst genommen fühlen, um sich zu beschweren oder über Gewalterfahrungen zu sprechen. Ehrenamtliche sind oft erste Ansprechpersonen. Sie wenden sich an die hauptamtliche Ansprechperson bei ArrivalAid, die mit den Kinderschutzbeauftragten die nächsten Schritte einleitet. In den Einrichtungen, in denen Programme stattfinden, müssen ebenfalls Beschwerdemöglichkeiten bestehen. Kooperationspartner müssen ein eigenes Schutzkonzept vorlegen oder unseren Verhaltenskodex unterzeichnen.
6.3 Meldung, Anzeige und Verfolgung von Verdachtsfällen
Jeder Verdacht auf Gewalt, Missbrauch oder sexuelle Übergriffe wird ernst genommen und weiterverfolgt. Die Informationen werden nur mit den zuständigen Personen geteilt. Im Verdachtsfall wird die Meldung an die Kinderschutzbeauftragten übermittelt, die den Fall prüfen und gemeinsam mit der Geschäftsführung entscheiden, wie weiter verfahren wird. Sollte sich der Verdacht gegen eine haupt- oder ehrenamtliche Person erhärten, wird diese suspendiert.
6.4 Anzeichen, die auf eine Gefährdung des Kindes hinweisen können
Anzeichen können sein: Verletzungen, fehlende Körperhygiene, häufiges Alleingelassenwerden, sexualisierte Handlungen, aggressive Verhaltensweisen, Drogenkonsum, oder Anzeichen von Misshandlung durch die Eltern.
6.5 Dokumentation aller Meldungen
Jeder Verdachtsfall wird dokumentiert und datenschutzkonform abgelegt. Die Kinderschutzbeauftragten erstellen einen jährlichen Bericht für die Geschäftsführung, um Transparenz zu gewährleisten.
6.6 Monitoring der Umsetzung des Kinderschutzkonzepts
Einmal jährlich berichten die Kinderschutzbeauftragten an die Geschäftsführung über die Umsetzung des Konzepts. Regelmäßige Fortbildungen werden eingeplant, um den Kinderschutz kontinuierlich zu verbessern.
6.7 Evaluierung und regelmäßige Überarbeitung des Kinderschutzkonzepts
Alle drei Jahre wird das Kinderschutzkonzept intern evaluiert und bei Bedarf überarbeitet. Externe Expert*innen können hinzugezogen werden.
Das ArrivalAid-Kinderschutzkonzept
Das hier beschriebene Kinderschutzkonzept ist eine gekürzte Version. Das vollständige Konzept kannst du im hier verlinkten PDF einsehen.